Amtliche
Gaskontrolle

Das Intervall für periodische Kontrollen bei Flüssiggasanlagen für Veranstaltungen (Festwirtschaft mit Verkaufsständen z.B., Grill) beträgt 1 Jahr.

Bei Strassenfahrzeugen wie Wohnwagen und Camper sowie bei Schiffen beträgt das Intervall 3 Jahre.

Die Gültigkeit der Kontrolle wird auf den meisten Campingplätzen im Ausland und zunehmend in Schweiz kontrolliert. Ist die Kontrolle nicht mehr gültig, droht ein Verbot auf dem Campingplatz.

Gaskontrollen an Fahrzeugen, Wohnwagen, Mobilehomes, Schiffen und Veranstaltungsgeräten sind durch uns möglich. Die Kontrollen können bei uns vor Ort oder nach Absprache auch extern durchgeführt werden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.